Die Steuerverwaltung erlaubt PDF-Fakturen
30.11.2016
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In Bern ist angekommen, was in anderen Ländern längst gang und gäbe ist: Die elektronische Übermittlung von Rechnungen anstelle des Versendens auf Papier, und zwar auch ohne Signatur. Für zahlreiche KMU ist das zweifellos eine gute Nachricht
Bis anhin hatten Versender von Rechnungen drei Möglichkeiten:
Die erste, das Ausdrucken und Versenden in Papierform, ist ökologisch fragwürdig geworden und angesichts der neuen technischen Möglichkeiten ein Unsinn (Medienbruch).
Das zweite Verfahren, nämlich ein Versenden im PDF-Format, bedingte bis anhin eine Signatur. Diese Signatur gewährleistet, dass das Dokument nicht im Nachhinein verändert werden kann. Der administrative Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind allerdings so hoch, dass kleine Unternehmen praktisch davon ausgeschlossen sind.
Die dritte Möglichkeit, ein Versenden als normales PDF, ist zwar effizient, barg jedoch für den Empfänger ein erhebliches Risiko. Unter Umständen konnte eine Revision zur Folge haben, dass das Unternehmen den Vorsteuerabzug nicht geltend machen konnte.
Die ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung hat nun entschieden, die PDF Rechnung der Papierversion gleichzustellen. In beiden Fällen gilt jedoch weiterhin, dass die Grundätze ordnungsgemässer Buchführung nach OR 957a einzuhalten sind. Sämtliche Geschäftsvorfälle sind demnach wahrheitsgetreu und systematisch zu erfassen, und jede Buchung bedingt zur Überprüfung einen Beleg mit Beweiskraft.
Für Firmen, die bereits mit der Signatur arbeiten, dürfte sich kaum etwas ändern. Die Steuerverwaltung hält fest, dass eine digitale Signatur nach wie vor den besten Schutz vor Manipulationen darstellt.
Mit dem erfolgten Schritt kommt die Steuerverwaltung einem grossen Anliegen der Schweizer KMU entgegen, nämlich dem Abbau der administrativen Hürden. Wirklich eine gute Nachricht.
Detailierte Informationen finden Sie auf der Homepage der ESTV.
Die erste, das Ausdrucken und Versenden in Papierform, ist ökologisch fragwürdig geworden und angesichts der neuen technischen Möglichkeiten ein Unsinn (Medienbruch).
Das zweite Verfahren, nämlich ein Versenden im PDF-Format, bedingte bis anhin eine Signatur. Diese Signatur gewährleistet, dass das Dokument nicht im Nachhinein verändert werden kann. Der administrative Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind allerdings so hoch, dass kleine Unternehmen praktisch davon ausgeschlossen sind.
Die dritte Möglichkeit, ein Versenden als normales PDF, ist zwar effizient, barg jedoch für den Empfänger ein erhebliches Risiko. Unter Umständen konnte eine Revision zur Folge haben, dass das Unternehmen den Vorsteuerabzug nicht geltend machen konnte.
Die ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung hat nun entschieden, die PDF Rechnung der Papierversion gleichzustellen. In beiden Fällen gilt jedoch weiterhin, dass die Grundätze ordnungsgemässer Buchführung nach OR 957a einzuhalten sind. Sämtliche Geschäftsvorfälle sind demnach wahrheitsgetreu und systematisch zu erfassen, und jede Buchung bedingt zur Überprüfung einen Beleg mit Beweiskraft.
Für Firmen, die bereits mit der Signatur arbeiten, dürfte sich kaum etwas ändern. Die Steuerverwaltung hält fest, dass eine digitale Signatur nach wie vor den besten Schutz vor Manipulationen darstellt.
Mit dem erfolgten Schritt kommt die Steuerverwaltung einem grossen Anliegen der Schweizer KMU entgegen, nämlich dem Abbau der administrativen Hürden. Wirklich eine gute Nachricht.
Detailierte Informationen finden Sie auf der Homepage der ESTV.